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Überblick

Da ist mehr für Sie drin

Mehr für dich dank Förderung

Neue Chancen für alle

Dank der neuen Grenzen sind nun mehr Leute förderberechtigt. Die neuen Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage1 gelten seit 1. Januar 2024 und wurden auf 40.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen für Alleinstehende und 80.000 Euro für Verheiratete/Verpartnerte angehoben.

  • Monatlich sparen
  • Vermögens­wirksame Leistungen (VL) unabhängig von Einkommens­grenzen
  • Staatliche Zuschüsse möglich
  • Auf Wunsch in Kombination mit Fonds­sparen, Bau­sparen oder einer betrieblichen Alters­versorgung

Staatliche Förderung

Profitieren Sie von staatlichen Zuschüssen, wie zum Beispiel der Arbeit­nehmer­spar­zulage oder der Wohnungs­bau­prämie.

Sie haben die Wahl

Alternativ zum klassischen Spar­vertrag können Sie das VL-Sparen mit Deka Investment­fonds, LBS-Bausparen oder einer betrieblichen Altersversorgung kombinieren.

Bausparen mit VL

Bilden Sie eine Basis für Ihre eigenen vier Wände.

Fondssparen mit VL

Nutzen Sie die Chancen der inter­nationalen Kapital­märkte.

Betriebliche Alters­versorgung mit VL

Mit monatlichen Beiträgen aus Ihrem Brutto­gehalt bequem eine Zusatz-Rente ansparen.

Am besten persönlich

Sprechen Sie zunächst mit Ihrem arbeitgebenden Unternehmen, ob und in welcher Höhe vermögens­wirksame Leistungen gezahlt werden. Gemeinsam mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater finden Sie heraus, welche Spar­form für Sie die beste ist.

1Es gelten Fördervoraussetzungen.  

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