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Überblick

Da ist mehr für Sie drin

Neue Chancen für alle

Dank der neuen Grenzen sind nun mehr Leute förderberechtigt. Die neuen Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage1 gelten seit 1. Januar 2024 und wurden auf 40.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen für Alleinstehende und 80.000 Euro für Verheiratete/Verpartnerte angehoben.

  • Monatlich sparen
  • Vermögens­wirksame Leistungen (VL) unabhängig von Einkommens­grenzen
  • Staatliche Zuschüsse möglich
  • Auf Wunsch in Kombination mit Fonds­sparen, Bau­sparen oder einer betrieblichen Alters­versorgung

Staatliche Förderung

Profitieren Sie von staatlichen Zuschüssen, wie zum Beispiel der Arbeit­nehmer­spar­zulage oder der Wohnungs­bau­prämie.

Sie haben die Wahl

Alternativ zum klassischen Spar­vertrag können Sie das VL-Sparen mit Deka Investment­fonds, LBS-Bausparen oder einer betrieblichen Altersversorgung kombinieren.

Bausparen mit VL

Bilden Sie eine Basis für Ihre eigenen vier Wände.

Fondssparen mit VL

Nutzen Sie die Chancen der inter­nationalen Kapital­märkte.

Betriebliche Alters­versorgung mit VL

Mit monatlichen Beiträgen aus Ihrem Brutto­gehalt bequem eine Zusatz-Rente ansparen.

Am besten persönlich

Sprechen Sie zunächst mit Ihrem arbeitgebenden Unternehmen, ob und in welcher Höhe vermögens­wirksame Leistungen gezahlt werden. Gemeinsam mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater finden Sie heraus, welche Spar­form für Sie die beste ist.

1Es gelten Fördervoraussetzungen.  

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