Altersvorsorge-Depot

ab Januar 2027

Altersvorsorge-Depot

ab Januar 2027

  • Staatlich geförderte private Vorsorge
  • Bis zu 50% Zuschuss vom Staat
  • Verschiedene Optionen möglich
Überblick

Reform der geförderten privaten Altersvorsorge

Das Gesetz zur privaten Altersvorsorge hat die letzte Hürde genommen: Nachdem es der Bundestag bereits Ende März beschlossen hatte, hat nun auch der Bundesrat grünes Licht gegeben. Ziel ist, die bisherige Riester-Rente ab 2027 durch ein neues, staatlich gefördertes Vorsorgemodell abzulösen.

Die Bundesregierung will mit staatlichen Zuschüssen die private Altersvorsorge stärken. Dafür soll es ab Januar 2027 drei Optionen geben:

Option 1: Volles Sicherheitsnetz

Bei dieser Variante bekommen Sie auf jeden Fall so viel Geld zurück, wie Sie eingezahlt haben. Dafür ist die mögliche Rendite, also der Wertzuwachs, eher gering. Der Ansatz ähnelt der bisherigen Riester-Rente.

Option 2: Mehr Ertrag, etwas mehr Risiko (80% Garantie)

Diese Modell garantiert nur 80% der eingezahlten Beträge. Das Geld kann etwas offensiver angelegt werden, dadurch sind auch höhere Erträge möglich.

Option 3: Mehr Rendite, kein Sicherheitsnetz

Hier kann vollständig in Aktien, Fonds oder ETFs investiert werden. Bei dieser dritten Option gibt es ein Altersvorsorge-Depot, das zwar keine Garantien bietet, aber die Aussicht auf hohe Renditen.

Förderung

Wer im Jahr bis zu 360 Euro einzahlt (also bis zu 30 Euro im Monat), soll vom Staat 50 Cent für jeden gesparten Euro dazu bekommen. 

Wer mehr spart, erhält den Plänen zufolge 25 Cent je gespartem Euro. Diesen Zuschuss gäbe es bis zu einer Höhe von 1.800 Euro im Jahr, was 150 Euro pro Monat entspricht. 

Die maximale staatliche Zulage läge bei 540 Euro im Jahr. Zusätzlich erhalten Eltern eine Kinderzulage in Höhe von 300 EUR je Kind, sofern 300 EUR jährlich gespart werden.

Zuschuss je gespartem EuroSparspanneFörderung
50 Cent1 bis 360 Euro p.a.0 bis 180 Euro
25 Cent360 bis 1.800 Euro p.a.180 bis 360 Euro
maximale Zulage 540 Euro
Kinderzulageab 300 Euro p.a.300 Euro je Kind
FAQ

Fragen und Antworten

Gilt die neue Altersvorsorge auch für Selbstständige?

Die neue private Altersvorsorge steht auch Selbstständigen und Freiberuflern offen. Diese könnten somit ebenfalls staatlich bezuschusst fürs Alter vorsorgen.

Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?

Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, muss nicht zwingend handeln. Alle bestehenden Verträge stehen unter sogenanntem Bestandsschutz und laufen einfach weiter. Wer möchte, kann aber auch in das neue System wechseln, ohne die bisher erhaltenen staatlichen Zulagen zurückzahlen zu müssen. Es können dabei jedoch Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen, die gesetzlich gedeckelt werden sollen.Wer bereits Rente bezieht, kann keine neue Ansparphase mehr beginnen. Denn das Altersvorsorgedepot ist explizit auf die Ansparphase ausgerichtet.

Was ist mit der Steuer?

Der grundlegende Mechanismus bleibt: Wer im Laufe des Berufslebens in einen Altersvorsorgevertrag einzahlt, muss auf diese Beiträge zunächst keine Steuern zahlen. Dafür wird die spätere Rente im Ruhestand versteuert.

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