Das Gesetz zur privaten Altersvorsorge hat die letzte Hürde genommen: Nachdem es der Bundestag bereits Ende März beschlossen hatte, hat nun auch der Bundesrat grünes Licht gegeben. Ziel ist, die bisherige Riester-Rente ab 2027 durch ein neues, staatlich gefördertes Vorsorgemodell abzulösen.
Die Bundesregierung will mit staatlichen Zuschüssen die private Altersvorsorge stärken. Dafür soll es ab Januar 2027 drei Optionen geben:
Wer im Jahr bis zu 360 Euro einzahlt (also bis zu 30 Euro im Monat), soll vom Staat 50 Cent für jeden gesparten Euro dazu bekommen.
Wer mehr spart, erhält den Plänen zufolge 25 Cent je gespartem Euro. Diesen Zuschuss gäbe es bis zu einer Höhe von 1.800 Euro im Jahr, was 150 Euro pro Monat entspricht.
Die maximale staatliche Zulage läge bei 540 Euro im Jahr. Zusätzlich erhalten Eltern eine Kinderzulage in Höhe von 300 EUR je Kind, sofern 300 EUR jährlich gespart werden.
| Zuschuss je gespartem Euro | Sparspanne | Förderung |
| 50 Cent | 1 bis 360 Euro p.a. | 0 bis 180 Euro |
| 25 Cent | 360 bis 1.800 Euro p.a. | 180 bis 360 Euro |
| maximale Zulage | 540 Euro | |
| Kinderzulage | ab 300 Euro p.a. | 300 Euro je Kind |
Die neue private Altersvorsorge steht auch Selbstständigen und Freiberuflern offen. Diese könnten somit ebenfalls staatlich bezuschusst fürs Alter vorsorgen.
Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, muss nicht zwingend handeln. Alle bestehenden Verträge stehen unter sogenanntem Bestandsschutz und laufen einfach weiter. Wer möchte, kann aber auch in das neue System wechseln, ohne die bisher erhaltenen staatlichen Zulagen zurückzahlen zu müssen. Es können dabei jedoch Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen, die gesetzlich gedeckelt werden sollen.Wer bereits Rente bezieht, kann keine neue Ansparphase mehr beginnen. Denn das Altersvorsorgedepot ist explizit auf die Ansparphase ausgerichtet.
Der grundlegende Mechanismus bleibt: Wer im Laufe des Berufslebens in einen Altersvorsorgevertrag einzahlt, muss auf diese Beiträge zunächst keine Steuern zahlen. Dafür wird die spätere Rente im Ruhestand versteuert.
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