Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Betriebliche Altersversorgung anzubieten. Bis zu 6.432 Euro können Sie derzeit pro Jahr steuerfrei von Ihrem Bruttogehalt einzahlen. Ihre Beiträge sind darüber hinaus bis zu einer Summe von 3.216 Euro sozialabgabenfrei.
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, 15 % des Entgeltumwandlungsbetrages als Arbeitgeberzuschuss zur Direktversicherung zu leisten, soweit er Beiträge zur Sozialversicherung einspart. Die Zuschusspflicht gilt für alle neuen Entgeltumwandlungen, die ab dem 1. Januar 2019 abgeschlossen werden. Für bestehende Entgeltumwandlungsvereinbarungen wird dieser Zuschuss ab Januar 2022 verpflichtend.
Nutzen Sie diesen bequemen und steuerbegünstigten Weg, um Ihre Rente aufzustocken. Oder lassen Sie sich am Vertragsende einfach das volle Kapital auszahlen. So oder so: Für Entspannung ist gesorgt. Gerne informiert Sie Ihr Berater über alles Weitere.