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  • Finanzielle Absicherung der Angehörigen im Trauerfall
  • Lebenslanger Versicherungsschutz
  • Aufnahme ohne Gesundheitsfragen bis zum Alter von 79 Jahren
  • Auf Wunsch kann die Auszahlung der doppelten Versicherungssumme bei Unfalltod vereinbart werden
  • Erhöhung des Versicherungsschutzes durch die Überschussbeteiligung –  ohne zusätzlichen Beitrag

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