Die Bundesregierung und die Landesregierungen unterstützen mit Sofortmaßnahmen die deutsche Wirtschaft. So sollen die Folgen der Krise für Unternehmen und Selbstständige möglichst in Grenzen gehalten werden.
Sie sind als Unternehmen, Selbstständiger oder Freiberufler durch die Corona-Krise betroffen und benötigen einen Kredit. Ab sofort können Sie bei Ihrer Sparkasse einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen, sofern Sie bis zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten waren. Dazu wurden die bestehenden KfW-Programme wegen der Corona-Pandemie erweitert.
Der „KfW-Unternehmerkredit“ im Überblick:
Der „ERP-Gründerkredit Universell“ im Überblick:
Die "Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung" im Überblick:
Wenn Sie sich sicher sind, dass die KfW-Programme die passende Lösung für Ihr Unternehmen sind, stellen hier hier direkt online Ihre Anfrage.
Neben der Bundesregierung arbeiten auch die Länder an Soforthilfen, die Unternehmen durch die Corona-Krise bringen sollen. Einen Überblick über die Programme erhalten Sie auf sparkasse.de.
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Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen | Mehr erfahren |
Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW | Mehr erfahren |
Wenn Sie als Folge der Corona-Krise einen Kredit für Ihr Unternehmen benötigen, kann Ihre Sparkasse zusammen mit den Bürgschaftsbanken mit einer Überbrückungsfinanzierung helfen.
Für Unternehmen der Landwirtschaft (einschließlich Wein- und Gartenbau), die von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind, bietet die Rentenbank Unterstützung in Form von Ratendarlehen.
Hilfe für Firmenkunden
Notkredite - schnell und unbürokratisch
Beantragen Sie sich jetzt liquide Mittel in Zeiten von Corona.
Beantragen Sie staatliche Hilfsmittel direkt über Ihre Hausbank. Nur so kann eine zeitnahe und fristgerechte Bearbeitung gewährleistet werden.
Weitere Details rund um die Hilfskredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der Förderinstitute der Bundesländer sowie aktuelle Antworten auf die wichtigen Fragen finden Sie auf sparkasse.de.