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Testamentsvollstreckung

Sichere Entlastung Ihrer Hinterbliebenen

Testamentsvollstreckung

Sichere Entlastung Ihrer Hinterbliebenen

Wenn man sich auf eine qualifizierte Nachlassabwicklung verlassen kann.

Testamentsvollstreckung

Die Testamentsvollstreckung bietet in vielen Fällen eine geeignete Lösung für die Nachlassregelung. So stellen Sie sicher, dass Ihr Vermögen auch nach Ihrem Tod erhalten bleibt.

Unsere Leistungen

  • Sicherung Ihres Nachlasses
  • Dokumentation der Vermögenswerde durch Erstellung eines Nachlassverzeichnisses
  • Erstellung der Erbschaftssteuererklärung
  • Vertragskündigungen und Bezahlung noch offener Rechnungen
  • Erfüllung von Vermächtnissen und Überwachung von Auflagen
  • Verwertung oder Übertragung von Sachwerten (Immobilien, hausrat, Sammlungen, Schmuck etc.)
  • Auf Wunsch Verwaltung des Nachlasses auch über einen längeren 
  • Zeitraum wenn die Erben z.B. erst bei Volljährigkeit das Vermögen erhalten sollen   

Warum ist eine Testaments­vollstreckung sinnvoll?

Ob Wohneigentum, Wertpapiere oder Barmittel – Vermögens­werte sind das Ergebnis eines Lebenswerkes. Deshalb
ist es wichtig, auch den Nachlass klar zu regeln, um den Vermögensübergang auf die nächste Generation harmonisch und zielgerichtet zu gestalten. Die Testamentsvollstreckung bietet in vielen Fällen eine geeignete Lösung für die Nachlass­regulierung an. So stellen Sie sicher, dass Ihr Vermögen auch nach Ihrem Tod erhalten bleibt und Sie sich auf eine professionelle Umsetzung Ihres letzten Willens verlassen können. Wir übernehmen gerne das Amt des Testamentsvollstreckers in Ihrem Auftrag! So sind Sie sicher, dass Ihr letzter Wille genau nach Ihren Wünschen umgesetzt wird.

Wann ist eine Testaments­vollstreckung sinnvoll?

  • Die Erbmasse besteht aus Vermögenswerten, deren Aufteilung aufwendig und schwierig ist.
  • Mehrere Erben sind vorgesehen, zwischen denen Unstimmigkeiten erwartet werden. Ihre Erben leben weit entfernt oder sogar im Ausland.
  • Ihre Erben sind geschäftlich unerfahren oder schutzbedürftig (z.B. Minderjährige).
  • Das Vermögen soll in eine Stiftung übertragen werden.
  • Sie möchten sichergehen, dass die Vermächtnisse und Auflagen im Testament eingehalten werden.

Ihre Ansprechpartner

Stephan Dierich

Financial Consultant S-Finanzgruppe
Testamentsvollstrecker

Telefon: 0201 103-2871
E-Mail: stephan.dierich@sparkasse-essen.de

Andreas Driller

Sparkassenbetriebswirt
Testamentsvollstrecker  

Telefon: 0201 103-2116
E-Mail: andreas.driller@sparkasse-essen.de
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