Zinsanpassung beim Verwahrentgelt
Weitergabe der EZB-Entscheidung
Die EZB hat in ihrer letzten Sitzung eine Erhöhung des Zinssatzes für die Einlagefazilität um 0,5-Prozentpunkte auf 0,00 % beschlossen.
Diese Zinsanpassung für das Verwahrentgelt geben wir in gleicher Höhe zum 27. Juli 2022 an unsere Kunden weiter. Die Berechnung von Verwahrentgelten entfällt somit.
Sprechen Sie uns hinsichtlich Ihrer Anlagewünsche gern an.