Dank der neuen Grenzen sind nun mehr Leute förderberechtigt. Die neuen Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage1 gelten seit 1. Januar 2024 und wurden auf 40.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen für Alleinstehende und 80.000 Euro für Verheiratete/Verpartnerte angehoben.
Alternativ zum klassischen Sparvertrag können Sie das VL-Sparen mit Deka Investmentfonds, LBS-Bausparen oder einer betrieblichen Altersversorgung kombinieren.
Sprechen Sie zunächst mit Ihrem arbeitgebenden Unternehmen, ob und in welcher Höhe vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden. Gemeinsam mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater finden Sie heraus, welche Sparform für Sie die beste ist.
1Es gelten Fördervoraussetzungen.
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